Siebenten-Tags-Adventisten

in Deutschland

Organisationsstruktur

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Vorbemerkung

Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten kennt die repräsentative Form der Kirchenverwaltung. Danach beruht die Autorität der Freikirche auf ihren Mitgliedern. Diese wiederum übertragen repräsentativen Gremien und Verantwortungsträgern die Verwaltung und Leitung der Kirche. Bei dieser Form der Kirchenverwaltung gilt die Ordination sämtlicher Geistlicher als gleichwertig. Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten ist eine weltweit organisierte evangelische Freikirche mit 10 Millionen erwachsene getaufte Mitglieder und etwa 20 Millionen Angehörige in 205 Ländern. Dabei ergibt sich folgende Organisationsstruktur:

Ortsgemeinde

Jedes Mitglied der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten gehört zu einer Ortsgemeinde (Adventgemeinde genannt). Die Ortsgemeinde wird von einem Gemeindeleiter (nicht ordiniert) oder einem Gemeindeältesten (ordiniert) geleitet. Größere Gemeinden haben auch mehrere Gemeindeleiter bzw. Älteste. Die Entscheidungsgremien einer Ortsgemeinde sind der Gemeindeausschuss und die Gemeindeversammlung. Der Gemeindeausschuss ist für die laufende Arbeit der Gemeinde verantwortlich und gibt der Gemeindeversammlung Rechenschaft. Alle Verantwortungsträger, auch die Gemeindeleiter/älteste sind Laienmitglieder. Sie werden für ein oder zwei Jahre von der Gemeindeversammlung gewählt, zu der jedes Mitglied einer Ortsgemeinde gehört. Wiederwahl ist auch mehrfach möglich und die Regel. Der ordinierte Pastor (hauptamtlich) wird nicht gewählt, sondern von der Vereinigung (siehe 2.) eingesetzt. Er ist oft für mehrere Adventgemeinden zuständig.

Vereinigung

Die Adventgemeinden eines bestimmten geographischen Gebietes sind in einer Vereinigung zusammengefasst. Eine Vereinigung wird von einem Vereinigungsvorsteher geleitet, der ordinierter Pastor sein muss. In seiner Arbeit wird der Vorsteher unterstützt vom Sekretär, der die Aufgabe des Geschäftsführers wahrnimmt, sowie vom Schatzmeister und einem oder mehreren Abteilungsleiter(n) (je nach Größe der Vereinigung). Vorsteher, Sekretär und Schatzmeister bilden den Vorstand und sind für das Tagesgeschäft verantwortlich. Grundlegende Entscheidungen und Entscheidungen finanzieller Art, die ein bestimmtes Volumen übersteigen, bleiben dem Vereinigungsausschuss vorbehalten. Der Vorstand ist ihm einmal im Jahr für die im Vereinigungsbereich geleistete Arbeit rechenschaftspflichtig. Gewählt werden Vorsteher, Sekretär, Schatzmeister, Abteilungsleiter und der Vereinigungsausschuss für jeweils drei oder vier Jahre von der Abgeordnetenversammlung, wobei Wiederwahl möglich ist. Zur Abgeordnetenversammlung gehören ordinierte Pastoren und Vertreter der Adventgemeinden. Die Abgeordnetenversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen, entlastet und wählt die Verantwortungsträger, beglaubigt die Pastoren und gibt Rahmenrichtlinien für die Arbeit des Vereinigungsausschusses in den nächsten vier Jahren. Zur Zeit gibt es in Deutschland neun Vereinigungen.

Verband

Die Vereinigungen in einem bestimmten geographischen Gebiet werden in einem Verband (in anderen Ländern auch Union genannt) zusammengefasst. Ein Verband ist ähnlich wie eine Vereinigung mit Verbandsvorsteher, Vorstand, Abteilungsleitern und Verbandsausschuss organisiert. Gewählt werden die Verantwortungsträger für jeweils fünf Jahre von der Abgeordnetenversammlung, wobei Wiederwahl möglich ist. Zur Abgeordnetenversammlung gehören ordinierte Pastoren und Laienmitglieder aus den Vereinigungen. Die Aufgaben der Abgeordnetenversammlung entsprechen derjenigen unter 2. In Deutschland gibt es den Norddeutschen Verband mit Sitz in Hannover und den Süddeutschen Verband mit Sitz in Ostfildern bei Stuttgart. Für gemeinsame Aufgaben der beiden Verbände wurde als Dachorganisation die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland geschaffen. Beschlüsse, die die Gemeinschaft in Deutschland fasst, müssen von den Ausschüssen des Nord- und Süddeutschen Verbandes bestätigt werden.

Division

Die Verbände in einem bestimmten geographischen Gebiet werden in einer Division zusammengefasst. Die Division ist eine geographische Abteilung der Generalkonferenz (siehe 5.). Eine Division wird von einem Divisionspräsidenten geleitet. Ebenso gibt es Vorstand, Abteilungsdirektoren und Divisionsausschuss. Die deutschen Adventisten gehören zur Euro-Afrika Division mit Sitz in Bern.

Generalkonferenz (Sitz Silver Spring, Maryland/USA)

Die Generalkonferenz mit ihren Divisionen (Abteilungen) stellt die höchste Verwaltungseinheit der weltweiten Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten dar. Die Generalkonferenz wird von dem Generalkonferenzpräsidenten geleitet, der ordinierter Pastor sein muss. In seiner Arbeit wird der Präsident unterstützt von Vizepräsidenten, vom Generalsekretär, der die Aufgabe des Geschäftsführers wahrnimmt, sowie vom Generalschatzmeister und einer Anzahl Untersekretären, Unterschatzmeister und Abteilungsdirektoren. Präsident, Vizepräsidenten, Generalsekretär und Generalschatzmeister bilden den Vorstand und sind für das Tagesgeschäft verantwortlich. Grundlegende Entscheidungen und Entscheidungen finanzieller Art, die ein bestimmtes Volumen übersteigen, bleiben dem Generalkonferenzausschuss vorbehalten. Der Vorstand ist dem Generalkonferenzausschuss einmal im Jahr rechenschaftspflichtig für die weltweit geleistete Arbeit.

Gewählt werden alle Verantwortungsträger der Generalkonferenz, einschließlich ihres Präsidenten, sowie die Verantwortungsträger der Divisionen, einschließlich deren Präsidenten, für jeweils fünf Jahre von der Generalkonferenz-Vollversammlung, wobei Wiederwahl möglich ist. Zur Vollversammlung gehören alle Verantwortungsträger der Generalkonferenz und der Divisionen sowie die Verbandsvorsteher. Außerdem entsendet jeder Verband nach einem gewissen Schlüssel Abgeordnete zur Generalkonferenz-Vollversammlung, wozu auch Laienmitglieder gehören. Welche Abgeordneten entsandt werden, entscheidet der Verbandsausschuss. Die Abgeordnetenversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts der Arbeit der letzten fünf Jahre der Generalkonferenz samt Divisionen und Entlastung der Verantwortungsträger.

  • Wahl des Präsidenten und der Verantwortungsträger der Generalkonferenz und der Divisionen, einschließlich deren Ausschüsse, für die nächsten fünf Jahre.

  • Beglaubigung der Pastoren für die nächsten fünf Jahre, soweit sie Aufgaben als Verantwortungsträger der Generalkonferenz und der Divisionen wahrnehmen.

  • Rahmenrichtlinien für die weltweite Arbeit in den nächsten fünf Jahren erstellen.

  • Fragen der Lehre und organisatorische Fragen, die weltweit allgemeine Bedeutung haben, können nur während einer Generalkonferenz-Vollversammlung entschieden werden.

Zur Zeit gibt es folgende Divisionen:

Afrika-Indischer Ozean Division, Sitz Abidjan/Elfenbeinküste (umfasst die Adventisten in 38 west- und mittelafrikanischen Staaten sowie Madagaskar).

Ostafrikanische Division, Sitz Harare/Zimbabwe (umfasst die Adventisten in 10 afrikanischen Staaten).

Euro-Afrika Division, Sitz Bern/Schweiz (umfasst die Adventisten in 22 europäischen Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Schweiz; außerdem Nordafrika, Angola, Mosambik, Sao Tome und Principe).

Euro-Asien Division, Sitz Moskau/Russland (umfasst die Adventisten in der GUS).

Mittelamerikanische Division, Sitz Miami, Florida/USA.

Nordamerikanische Division, Sitz Silver Spring, Maryland/USA.

Nordasien-Pazifik Division, Sitz Seoul/Korea (umfasst die Adventisten in China, der Mongolei, Korea, Japan und auf Taiwan).

Südamerikanische Division, Sitz Brasilia/Brasilien.

Südasien-Pazifik Division, Sitz Singapur (umfasst die Adventisten in 12 asiatischen Staaten und weitere Pazifikinselstaaten; u. a. in Bangladesch, Kambodscha, Thailand, Vietnam, auf den Philippinen).

Südpazifische Division, Sitz Wahroonga/Australien (umfasst die Adventisten in Australien, Neuseeland, Papua-Neuguinea und verschiedenen Inselstaaten des Pazifik).

Südasiatische Division, Sitz Hosur/Indien (umfasst die Adventisten in Indien, Bhutan, Nepal).

Trans-Europäische Division, Sitz St. Albans/England (umfasst die Adventisten in 19 europäischen Staaten, Israel, Ägypten, Sudan und Pakistan).

Zusammenfassung

Jede Verwaltungsebene ist für die Arbeit in ihrem Bereich verantwortlich und kann in diesem Bereich sehr selbständig und eigenverantwortlich handeln. Die nächsthöhere Verwaltungsebene hat die Aufsichts- und Unterstützungsfunktion für die ihr untergeordneten Ebene und muss dieser über die geleistete Arbeit Rechenschaft ablegen. Gewählt werden die Verantwortungsträger der höheren Ebene alle drei, vier oder fünf Jahre immer von Vertretern der darunter liegenden Ebene, da diese in den Wahlgremien über die Mehrheit verfügen.

Copyright© 1997-2000 by st@online e.V. Geändert am: 18. Juli 2001

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